Kosten und Zahlungsmodalitäten
Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung der Krankenkasse)
Um die Versorgungssituation von Psychotherapieleistungen zu verbessern und für die Betroffenen den Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung zu erleichtern ist am 1. Juli 2022, durch einen Bundesratsbeschluss, in der Schweiz das sogenannte Anordnungsmodell für Psychotherapie in Kraft getreten.
Dies bedeutet, dass die psychologische Psychotherapie durch hierfür qualifizierten Psychotherapeuten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (=Grundversicherung) übernommen werden kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind: es benötigt zwingend eine ärztliche Anordnung.
Die Anordnung für eine Psychotherapie wird erstellt, wenn eine Indikation (= medizinischer Grund) für eine Psychotherapie besteht: also eine psychische Erkrankung bzw. eine psychische Diagnose vorliegt oder Sie psychische Beschwerden haben, die sich durch eine Psychotherapie verbessern lassen können.
Die Indikation für eine Psychotherapie dürfen Allgemeinmediziner (z.B. Hausärzte), Fachärzte für Psychiatrie und psychosomatische Medizin oder auch Kinderärzte stellen.
Diese ärztliche "Anordnung psychologische Psychotherapie" (siehe Download hier) muss vor dem ersten Termin vorliegend sein. Bitte bringen Sie zum ersten Termin auch Ihre Krankenkassen-Karte mit.
Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. 90% der Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie werden von der Grundversicherung übernommen, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen.
Der neue Psychotherapie-Tarif ist mit 1,54 bewertet. Eine Sitzung von 60 Minuten wird von der Krankenkasse mit Fr. 154 vergütet, hinzu kommt noch ein Aufschlag für die Vor- und Nachbereitungszeit.
Die Grundversicherung übernimmt zunächst 15 Sitzungen, danach kann – wenn erforderlich – eine weitere Anordnung von 15 Sitzungen beantragt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen zur Prüfung an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird, ob eine weitere Kostenübernahme der Behandlung erfolgt. Die Rechnung wird in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse gesandt.
Zusatzversicherung
Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer „nicht-ärztlichen Psychotherapie“. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten. Wir erfüllen die Voraussetzungen für die Abrechnung über Zusatzversicherungen und sind bei santésuisse (Konkordat der Krankenkassen) auf der Liste der anerkannten PsychotherapeutInnen eingetragen.
Invalidenversicherung (IV)
Besteht eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV getragen. Wir erfüllen die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV und sind auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.
Private Finanzierung - Selbstzahler
Natürlich ist es auch möglich, die Behandlungskosten selber zu tragen. Damit erachten Sie das in Anspruch nehmen der psychologischen bzw. psychotherapeutischen Dienstleistung als eine persönliche Investition Ihre Gesundheit und Wohlbefinden. Ein möglicher Vorteil für Sie kann hierbei sein, dass Sie absolute Diskretion geniessen, d.h., dass keinerlei Information über die Behandlung an Dritte (z. B. Ärzte, Krankenkassen, Versicherungen etc.) gelangt.
Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP:
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Einzelsitzung à 60 Minuten (in der Praxis, per Telefon oder online) inklusive Vor- und Nachbearbeitung: Fr. 184.-
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Sitzungen im Mehrpersonensetting (Paar-, Familien-, Arbeitgebergespräche) à 75 Minuten: Fr. 250.-
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Übrige Leistungen wie die Erstellung von Berichten, Korrespondenz mit Ärzten, Telefonate mit Angehörigen etc. werden in 10-Minuten-Einheiten anteilig, d. h. à Fr. 36.-, verrechnet.
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Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Opferhilfe
Falls Sie Opfer einer Straftat (z. B. Missbrauch, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, gibt es gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten zu beantragen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Opferhilfe Ihres Wohnkantons. Für Zug ist dies die Opferberatungsstelle.
Terminverhinderung und versäumte Sitzungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden zum bekannten Tarif verrechnet wenn keine rechtzeitige Abmeldung erfolgt - was bedeutet mindestens 24 Stunden vor der Sitzung. Die Absage kann per Telefon, Email oder SMS etc. erfolgen. Versäumte Sitzungen werden Ihnen ansonsten, unabhängig von den Gründen, persönlich in Rechnung gestellt.